Neue Mitte: Offensichtlicher Wortbruch der Stadt Fürth und MIB in Sachen Denkmalschutz

17. Dezember 2013 | von Kamran Salimi | Kategorie: Allgemein

Und wieder wird die Geisteshaltung der Stadtspitze offenbar: Während man privatfinanzierte, denkmalschutzgerechte Sanierungen in Fürth über den Klee lobt, scheint man im „eigenen Haus“ eher genau das Gegenteil zu machen. In der letzten Bau- und Werksausschuss-Sitzung des Jahres wird unter dem Punkt „Mitteilungen“ den anwesenden Stadträten mitgeteilt, dass das letzte noch verbliebene Einzeldenkmal, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, komplett entkernt werden soll und somit seiner Denkmaleigenschaft gänzlich beraubt wird. Gleichzeitig unterschlägt der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung den anwesenden Stadträten die fachliche Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege aus dem April (!) dieses Jahres und die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde aus dem September dieses Jahres. Lediglich die SPD-Stadtratsfraktion konnte im Vorfeld die Unterlagen einsehen und durch einen persönlichen Vortrag des Baureferenten Krauße in der SPD Fraktionssitzung vor dem Bauauschuss über den Sachverhalt diskutieren. Damit wird eines klar, die Tatsache, dass bei der Ausschreibung zum Investorenauswahlverfahren zur Neuen Mitte ausgerechnet der Satz „der Denkmalschutz ist zwingend einzuhalten“ verschwunden ist, war kein Zufall, wie die Stadtspitze dies immer wieder darstellte – sondern hatte Methode!

Und die Methode geht noch weiter. Obwohl durch den Abriss des Fiedler- und Wölfelareals mehrere Tausend Quadratmeter barrierefrei bebaubare Fläche zur Verfügung stehen, wird ausgerechnet ein durchaus sinnvolles „Leuchturmprojekt“ der Lebenshilfe in den 1. Stock des letzten verbliebenen denkmalgeschützten Hauses geplant. Ein Zufall – wohl kaum, denn dieser Standort wurde vom Oberbürgermeister persönlich ausgesucht. In der weiteren Vorgehensweise wird anscheinend der Pädagogische Leiter der Lebenshilfe zum Bauleitplaner ernannt – und dessen Architekt bekommt von Seiten der Stadt bzw. Lebenshilfe keinerlei Auflagen zur Prüfung der historischen Bausubstanz mit der geplanten künftigen Nutzung. So wird die Stadt Fürth nach dem illegalen Abriss des Festsaals erneut zum Leuchtturm in Sachen Denkmalabriss!

Wir stellen fest, dass nach dem Abriss des Festsaales, der Öffnung der Hausfassaden über zwei Stockwerke in der südlichen Rudolf-Breitscheid-Straße und der vollständigen Entkernung der Häuser Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 6 und 10 vom Denkmalschutz nichts mehr übrig bleibt.

Wir schließen uns deshalb der Unteren Denkmalschutzbehörde an, die aus fachlicher Sicht der vorgelegten Planung nicht zustimmen kann. Wir schließen uns weiterhin dem Landesamt für Denkmalpflege Bayern an, das gewichtige Gründe gegen die Entkernung sprechen sieht, da das Baudenkmal seiner historischen Aussage und seiner künstlerischen Bedeutung beraubt würde – und konsequenterweise die Erlaubnis zur Entkernung verweigert.

Deshalb fordert Wir sind Fürth e.V.:

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass selbst die Untere Denkmalschutzbehörde zur Entkernung der Rudolf-Breitscheid-Straße 4 feststellt, „…dass die geplanten Umbaumaßnahmen weit außerhalb des in der Stadt Fürth praktizierten gängigen Genehmigungsspektrums liegen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen!

Kamran Salimi
Wir sind Fürth e.V.

Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege vom 29. April 2013

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