Präsidium

Neben dem Vorstand besteht nach § 12 der Vereinssatzung das sogenannte Vereinspräsidium, in dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Sprecher der Arbeitsgruppen kraft Amtes geborene Mitglieder sind.

Das Vereinspräsidium begleitet und überwacht die Arbeit des Vorstands. Dieser ist dem Präsidium gegenüber auskunftspflichtig, was beispielsweise die Mitgliederbewegungen und die finanzielle Situation angeht. Es entlastet den Vorstand jedoch auch dadurch, dass es die erstmalige Diskussion von Themenfeldern und Handlungsstrategien übernehmen kann und dem Vorstand fertige Anträge zur Beschlussfassung vorlegt. Darüber hinaus ist das Präsidium auch Berufungsinstanz bei Einsprüchen gegen den Vereinsausschluss.

Das Vereinspräsidium wählt aus seiner Mitte einen Sprecher / eine Sprecherin.

Aktuelle Mitglieder des Vereinspräsidiums sind:
(in alphabetischer Reihenfolge)