Petitionsausschuss verschließt seine Augen vor den Tatsachen

5. Juli 2013 | von Kamran Salimi | Kategorie: Allgemein

Petitionsausschuss im Bay. Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Mitstreiter

am Mittwoch tagte der Petitionsausschuss, zu dem Sie jüngst angeschrieben wurden. Unser Festsaal war als letzter Tagesordnungspunkt an der Reihe. Zuvor wurden zahlreiche und vielfältige Anliegen behandelt, unter anderem baten Kriminelle um Gnade und Milde. Diese Kriminellen wurden aber immerhin besser behandelt als die Abordnung der Bürger, die die Erhaltung des Festsaals in Fürth fordern. Was zeigt: Wer der Politik und großen Investoren in die Quere kommt, kann dort kaum Hilfe erwarten.

Als der Festsaal endlich aufgerufen wurde, waren die Ausschussmitglieder überwiegend schon in die Mittagspause entschwunden. Als „lokaler Berichterstatter“ war der örtliche Abgeordnete Horst Arnold präsent, der sich zwar nicht äußerte und kein Ausschussmitglied ist, aber nach Meinung eines Beobachters einen Tonmitschnitt anfertigte. Der ministerielle Sprecher des Referates Denkmalschutz und Denkmalpflege, Dr. Andreas Baur, konnte fast nichts zur Sachlage beitragen. Immerhin trug er vor, dass sich der Landesdenkmalrat brüskiert fühle, weil die Abrissgenehmigung der Stadt nur wenige Tage nach dessen Aufforderung zur Erhaltung des Saals ergangen ist. Dr. Baur wisse nichts von aktuellen Abbrucharbeiten. Das wurde von Beobachtern als äußerst seltsam empfunden, da entsprechende Informationen einschließlich Bildmaterial an Dr. Baur gegangen waren. Ansonsten, so Dr. Baur, könne man weiter nichts sagen, da die Stadt Fürth bisher nicht Stellung bezogen habe. – Das ist nicht weiter verwunderlich, denn in Fürth wartet man offensichtlich der Einfachheit halber mit einer Stellungnahme bis zum vollzogenen Abriss und wird diesen dann dem Ministerium mitteilen.

Der Vorsitzende des Ausschusses Joachim Werner hatte dankenswerterweise das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, da die Abbrucharbeiten am Dach bekanntlich schon begonnen haben. Dafür wurde er und die Petitionsführer von der entsprechend präparierten SPD-Fraktionskollegin Weikert mit einer überdrehten Suade angegriffen, die sich selbstverständlich nicht an die Vorgabe des Vorsitzenden hielt, aufgrund fehlender Unterlagen ausschließlich zum Beginn der Abbrucharbeiten zu sprechen. Leider hat der Vorsitzende die vielen Zuschriften der Petitions-Unterstützer nicht als Argumentationshilfe benutzt, er war offensichtlich von der Vielzahl (etwa 300) überfordert. Ich selbst habe auf der Sitzung entsprechend der ausdrücklichen Aufforderung des Vorsitzenden lediglich zum begonnenen Abbruch des Daches Stellung genommen und konnte dabei immerhin die Fehlinformationen des ministeriellen Referenten korrigieren. Das Ministerium will nun einen Brief an die Stadt Fürth schreiben, Inhalt: Es sei im Freistaat nicht üblich, den Gegenstand einer Petition zu beseitigen, bevor die Petition im Ausschuss des Landtages behandelt ist. – Was klar sein sollte: Solche feinfühligen Schreiben werden bei der Stadt Fürth bestenfalls mit einem mitleidigen Lächeln quittiert.

Weiterhin hat sich der Investor MIB bei mir mit der Aufforderung gemeldet, die E-mail Adresse des Geschäftsführers Dr. Alexander Schlag im Rahmen der Petition nicht mehr zu verwenden. Anscheinend fühlt sich Dr. Schlag von den Einwänden der Unterzeichner belästigt.

Folgende Aktionen sind demnächst geplant: Beim „Fürth Festival“ (5.-7. Juli) werden neue Flyer verteilt, am Kirchenplatz wird es voraussichtlich einen Informationsstand geben. Anfang nächster Woche werden einige interessierte Bürger und ich selbst bei Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer (nicht zu verwechseln mit dem oben genannten Dr. Andreas Baur) vorstellig werden.

Abschließend erlaube ich mir aus gegebenem Anlass die Feststellung, dass die Festsaal-Petition entgegen expliziten und impliziten Äußerungen von Leuten, die es besser wissen sollten, keinesfalls „demokratiefeindlich“ ist, auch wenn sie sich gegen Mehrheitsbeschlüsse demokratischer Gremien wendet. Das hat mir selbstverständlich auch der Vorsitzende des Petitionsausschusses bestätigt. Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 115 der Bayerischen Verfassung verankert. Wer sich gegen das Recht auf Petitionen wendet, kann damit mit Fug und Recht als Verfassungsfeind bezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Mayer
Stadtheimatpfleger

http://www.bayern.landtag.de/de/519_1011.php

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