Fürth am Scheideweg: Wider den amtlichen Vandalismus
27. Mai 2013 | von Kamran Salimi | Kategorie: Allgemein
Offener Brief der Bürgerinitiative »Eine bessere Mitte für Fürth« und des Vereins »Wir sind Fürth«:
An den
Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Thomas Bauer
Promenade 27
91522 Ansbach
Fürth, den 27. Mai 2013
Die »Denkmalstadt« Fürth muss zur Räson gebracht werden!
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
die Stadt Fürth begehrt, für die Schaffung eines Einkaufszentrums den denkmalgeschützten Festsaal des Park-Hotels, Rudolf-Breitscheid-Straße 15, zu beseitigen. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Baudenkmals und dessen Integrierbarkeit in das Projekt haben sich das Landesamt für Denkmalpflege, das Denkmalnetz Bayern und zuletzt auch der Landesdenkmalrat, mit einstimmigem Votum, für dessen Erhalt positioniert.
Die Bürgerinitiative »Eine bessere Mitte für Fürth« und der Verein »Wir sind Fürth« sind empört darüber, dass die »Denkmalstadt« Fürth am vergangenen Freitag die Abbruchgenehmigung erteilt hat (Aktenzeichen 2013/0001/324/EA/S WI), obwohl das Bebauungsplanverfahren noch nicht einmal die Phase der öffentlichen Auslegung erreicht hat: Die öffentliche Auslegung beginnt am 29. Mai und endet am 1. Juli 2013 (Fürther Amtsblatt vom 22. Mai 2013). Offensichtlich sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 370a (Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße) wird ad absurdum geführt.
Gegen den Abbruch bestehen massive denkmal- und verfassungsrechtliche Bedenken: Die Stadt Fürth hat mit dem Park-Hotel eigenes Eigentum mit dem Ziel der Beseitigung eines Baudenkmals weiterveräußert. Sie verkennt nicht nur die denkmalpflegerische Bedeutung des Festsaals, vielmehr hat es diese von vornherein in den Dienst eines vorgegebenen und von ihr insbesondere wegen der Einkaufs-Belange gutgeheißenen Investorenkonzepts gestellt. Durch die wiederholte abwägende Befassung mit dem Themenkreis des Denkmalschutzes zieht sich wie ein roter Faden die Erwägung, die Wirtschaftlichkeit des Projekts sei bei Erhalt des Saals gefährdet. Bereits der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans geht von dem Wunsch von Stadt und Investor aus, am Ort des Park-Hotels ein Einkaufszentrum zu verwirklichen. Insgesamt ist mit diesem Planungsvorgang dem besonders hohen Gewicht des Denkmalschutzes in keiner Weise Rechnung getragen worden, der in Bayern Verfassungsrang besitzt. Nach einschlägiger Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist die Beseitigung des Park-Hotel-Festsaals als Verstoß gegen die Bayrische Verfassung zu erkennen. Der Bebauungsplan ist in seiner bisherigen Entwurfsfassung nicht genehmigungsfähig und wäre bei Inkraftsetzung auf dem Klageweg unter Vorbringung verfassungsrechtlicher Bedenken aufhebbar.
Die Stadt Fürth versucht sich dieser rechtlichen und fachlichen Kontrolle nun offensichtlich durch die vorab erteilte Abbruchgenehmigung zu entledigen. Dieses rechtsmissbräuchliche Vorgehen geht nicht nur zu Lasten des Verfassungsgutes des Denkmalschutzes, sondern verstößt auch gegen das Willkürverbot der Bayrischen Verfassung. Dieser Winkelzug ist imstande, nicht nur dem konkreten Kulturschatz zu schaden, sondern gleichwohl die Außenwirkung Fürths als »Denkmalstadt« in ihrer Glaubwürdigkeit massiv herabzusetzen.
Daher appellieren wir nachdrücklich an Sie: Die Regierung von Mittelfranken muss in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht die Stadt Fürth anweisen, die Abrissgenehmigung zurückzunehmen, um Schaden weit über die Grenzen der Stadt hinaus zu vermeiden, der zwingend daraus resultiert, wenn städtische Behörden den Denkmalschutz noch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes so grundsätzlich in Frage stellen. Der Abbruch-Bescheid muss sofort außer Vollzug gesetzt werden. Vor der Ausfertigung des BPL 370a sollen keine Einzelabbruchgenehmigungen erteilt werden, die bauleit-planerische Entscheidungen vorwegnehmen. Nach dem einstimmigen Votum des Landesdenkmalrats für den Erhalt des denkmalgeschützten Saals vom 17. Mai 2013 und entsprechender Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege sehen wir die Regierung von Mittelfranken in der Pflicht, die »Denkmalstadt« Fürth nicht nur zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes, sondern auch zum grundsätzlich anstandslosen Verwaltungshandeln anzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Heyden
für die Bürgerinitiative »Eine bessere Mitte für Fürth«
Felix Geismann
für den Verein »Wir sind Fürth«
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