Zulässigkeit Bürgerbegehren

10. Februar 2013 | von Kamran Salimi | Kategorie: Allgemein

Seit Samstag, den 9. Februar liegen dem Verein die Stellungnahmen der Stadt Fürth und der Regierung Mittelfranken schriftlich vor.  Der Vorstand wird nun seinerseits die Stellungnahmen prüfen und in einem weiteren Gespräch mit dem Rechtsreferenten der Stadt Fürth am 19. Februar die Frage der Zulässigkeit klären.  Bis zur endgültigen Klärung sieht der Vorstand keine Notwendigkeit an der Zulässigkeit seiner Formulierung zu zweifeln und sammelt weiterhin in gewohnter Weise Unterschriften für ein Bürgerbegehren „Einkaufen in der Denkmalstadt“.

Der nächste Infostand mit Unterschriftenlisten ist am Samstag, den 16. Februar 2013 von 11 bis 15 Uhr.

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